Prof. Dr. Eberhard Schmitt
Lehrstuhl für Neuere Geschichte
Universität Bamberg

Behaust im Heiligen Römischen Reich?
Das europäische Beziehungsnetz der "equites aurati" im Zeitalter Kaiser Karls V.
 

Ziel des Projekts ist die Rekonstruktion des Beziehungsnetzes und der Funktionen einer herausgehobenen, i.w. niederadligen Amtsträgerelite im Territorienagglomerat Kaiser Karls V. und in - teils bereits ausgewählten, teils noch auszuwählenden - fürstlichen Territorien des Heiligen Römischen Reiches: der sog. "equites aurati", zu deutsch: der "Ritter vom güldenen Sporn". Der Untersuchungszeitraum wird durch die Lebensspanne Karls V. (1500-1557) umrissen.

Diese "equites aurati" waren sich offenbar bewußt, eine Funktionselite zu sein. "Equites aurati" (auch: "milites aurati", zeitgenössische deutsche Übersetzung: "Ritter vom güldenen Sporn" oder auch einfach nur "Ritter") waren auf Grund besonders herausgehobener Leistungen mit der persönlichen Ritterwürde Ausgestattete, sie hatten das Recht, goldene Sporen und eine teilweise vergoldete Rüstung zu tragen und um den Hals eine goldene Kette. Meist waren diese "Ritter" niederadliger Herkunft. Doch stieß ich bis jetzt auch auf etwa ein halbes Dutzend Künstler bzw. Gebildete aus dem Bürgertum und auf acht aus dem regierenden Hochadel unter ihnen. Das zeigt, daß bei der Erhebung zum "eques auratus" im Untersuchungszeitraum noch Qualifikation vor Geburt kam (oder kommen konnte), daß nicht (oder nicht ausschließlich) die sog. "Ritterbürtigkeit" Voraussetzung der Würde war und daß auch der Hochadel um diese Würde einkam.

Es hat weiter bis jetzt den Anschein, daß bis in die Spätphase des Untersuchungszeitraums hinein, d.h. noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, der Begriff "Ritter" überhaupt nur solche persönlich durch Ritterschlag qualifizierte Personen meinte (wahrscheinlich aber weniger scharf umrissen der Plural "Ritterschaft"): Jedenfalls ergibt das der bisher erhobene Quellenbefund (u.a. auf Epitaphien, Totenschilden, Porträtmedaillons, Bauinschriften und in handschriftlichen und gedruckten sonstigen Texten jeder Art). Genaueres wird die weitere Quellenrecherche erbringen. Bedauerlicherweise steht eine seriöse begriffsgeschichtliche Untersuchung von "Ritter" bisher aus, was bei Benutzung einschlägiger kunsthistorischer, politikgeschichtlicher und sozialgeschichtlicher Literatur schmerzlich auffällt und die Orientierung erschwert: Dort wird der Begriff "Ritter" i.d.R. mit "der sozialen Schicht des Niederadels angehörend" bzw. "ritterbürtig sein" gleichgesetzt. Das erscheint nicht als allgemeingültig erweisbar.

Die Forschung kennt bisher keine einzige gedruckte Biographie eines solchen "Ritters vom güldenen Sporn" (von Werken über den Ausnahmefall des Malers Tiziano Vecelli abgesehen), was den Forschungsstand kennzeichnet. Die Materialien zu einzelnen "equites aurati" - soweit solche vorläufig besonders aus dem nach vielen Zehntausenden von Köpfen zählenden Niederadel der Zeit herausgefiltert werden konnten - sind i.a. dünn, über Europa verstreut und ohne aufwendigen weiträumig plazierten Arbeitsstab systematisch und komplett nicht recherchierbar. Gleichwohl lohnt ein Weiterverfolgen der Thematik: zunächst an exemplarischen Vertretern der Gattung, und zwar besonders unter dem Gesichtspunkt ihres ganz offenkundig mentalen Behaustseins im Heiligen Römischen Reich einerseits und ihres in ihrer Herkunftsregion sozialen Verwurzeltseins andererseits (jedenfalls, was die niederadligen "equites aurati" anlangt, die die große Mehrzahl der recherchierten Fälle ausmachen).

Träger der entsprechenden Würde waren im Kaiserdienst ebenso tätig wie im Dienst der deutschen Reichsfürsten, allerdings entweder hier oder dort. Kaiserliche "equites aurati" werden in Urkunden der kaiserlichen Kanzlei als Angehörige einer "militia aurata" bezeichnet, was eine Tendenz des Kaisertums, die entsprechenden Träger der Würde in reichsnaher Funktion zusammengefaßt zu wissen, andeutet.

Um an das historische Phänomen der "militia aurata" im Kaierdienst bzw. der "equites aurati" im Reichsfürstendienst heranzukommen und es aufzuschlüsseln, scheint eine Rekonstruktion ihres Beziehungsnetzes am erfolgversprechendsten: Aus welchen Verhältnissen kamen sie, wie sah ihre Karriere aus, wem teilten sie sich, selbst zu Amtsträgern geworden, mit, worüber tauschten sie sich aus, welche Bindungen gingen sie ein, wie verhielten sie sich in der Dauerspannung zwischen kaiserlichem Bemühen um Stärkung der Zentralmacht und Streben der großen Reichsfürsten um den Ausbau ihrer Landeshoheit sowie in den sich anbahnenden Konflikten zwischen Altem und Neuem Glauben im 16. Jahrhundert?

Dabei zeichnet sich u.a. die Lebensspanne Karls V. als eine "Sattelzeit" ab, in deren Verlauf die sog. Neuzeit erst eigentlich eigenständige Konturen gewinnt, erst eigenständig faßbar wird. Bis dahin sind im Blick auf die Organisation politischer Macht, auf Verwaltung und Regierung keine grundlegenden Veränderungen gegenüber dem vorhergehenden Jahrhundert faßbar, die - i.w. niederadligen - Amtsträgereliten waren noch immer durch persönliche Treue an ihren dienstgebenden Fürsten oder an den Kaiser gebunden, nicht durch territoriale Zugehörigkeit. Verschiedene Angehörige ein und desselben Familienverbands konnten so Fürsten dienen, die untereinander schroff verfeindet waren, ohne daß weder Dienst noch Familienbeziehungen darunter litten. Im Zuge der Reformation und des nach 1530 rapide voranschreitenden Ausbaus der fürstlichen (und jetzt auch sich konfessionalisierenden) Landeshoheit änderte sich diese Situation für den Niederadel zunehmend und rasch im ungünstigen Sinne trotz eines deutlich verfolgbaren Sich-dagegen-Stemmens, das auch möglicherweise die Entwicklung etwas zu retardieren (allerdings nicht zu hemmen oder gar umzukehren) vermochte.

Im einzelnen sind im Zuge meiner Recherchen bisher etwas mehr als 150 "equites aurati" ausfindig gemacht. Unter ihnen sind in erdrückender Mehrzahl Niederadlige aus dem Heiligen Römischen Reich und dabei fränkische Niederadlige (was aus der ersten Stoßrichtung meiner Forschungen herrührt), in geringem Maß Niederadlige aus den übrigen Reichen Karls V. Doch befinden sich unter den ausfindig gemachten "equites aurati" auch Engländer, Niederadlige der protestantischen Generalstaaten der Niederlande des 17. Jahrhunderts, ein Franzose und zwei venezianische Untertanen. Hier deutet sich in Umrissen ein gesamteuropäisches Phänomen an, das als solches von der Forschung bisher nicht gesehen wurde.

Bemerkenswert umfangreiche Elemente des Beziehungsnetzes der "equites aurati" sind schon jetzt sichtbar geworden: Das sind Beziehungen sowohl in die fürstlichen Höfe und Regierungen des Heiligen Römischen Reichs hinein (insbesondere in die Kursachsens und in die der oberdeutschen Erz- und Hochstifter) wie ganz besonders auch Beziehungen in weiteste Kreise der Humanisten und Gelehrten beider entstehender Konfessionen und in den Militärberuf hinein (wobei u.a. frappiert, daß noch 1561 die Reichsstadt Nürnberg bei der Besetzung des Reichsschultheißenamts den Besitz der Würde eines "eques auratus" als Voraussetzung für eine erfolgreiche Kandidatur ansah).

Bei aller erstaunlichen geistigen und geographischen Weite des bisher sichtbar gewordenen Beziehungsnetzes der "Ritter vom güldenen Sporn" ist andererseits ihre enge regionale Gebundenheit bei der Wahl des Ehepartners bemerkenswert: Geheiratet wurde meist spät, aber bei aller Lebens- und Weite-Erfahrung des Gatten kam die Gattin i.d.R. aus größter Nähe der Herkunftsregion des Gatten, sie lebte nach der Eheschließung selten mehr als einen Tagesritt vom elterlichen Ansitz entfernt. Anders gesagt: Neben Offenheit und Integration in ein meist europaweites (und teilweise wenigstens reichsweites) Beziehungsnetz hatte auch regionale Gebundenheit bei den "equites aurati" einen hohen Stellenwert, nicht zuletzt möglicherweise unter dem Gesichtspunkt der sozialen Versorgung der Töchter (Söhne konnte man in der Fremde ausbilden und vor allem in ihrer Jugend tätig sein lassen, aber Töchter mußten offenbar in einem regional einigermaßen überschaubaren Beziehungsgeflecht der Standesgenossen unter die Haube gebracht werden).

Vorläufig können noch keine Aussagen (von Ausnahmen abgesehen) gemacht werden über die genauen Funktionen der "equites aurati" im Kaiserdienst, wenn überhaupt je alle Funktionen erfaßt werden können. Doch waren am Kaiserhof solche Funktionen offenbar zwar aufs höchste ehrend, aber - im Vergleich - von geringerer Bedeutung als an Höfen von Reichsfürsten. Im Kaiserdienst scheinen Kurier- und Militärdienst bzw. Sich-zur-Verfügung-Halten für jederlei vertrauliche Aufgaben üblich gewesen zu sein, während eigentliche Regierungs-, Beratungs- oder militärische Oberbefehlsfunktionen dem Hochadel vorbehalten blieben. Im Fürstendienst dagegen erreichten "equites aurati" zentrale Ratsfunktionen in den Regierungen und militärische Kommandopositionen, ebenso in den Freien Reichsstädten, wo Hochadel in dienender Funktion naturgemäß als Konkurrenz ausfiel.

Es ist offen, ob die "equites aurati" über ihr gemeinsames Bewußtsein, eine europäische Elite zu sein, hinaus spezielle Ziele anstrebten und sich zu entsprechenden Zwecken eine Organisation gaben, doch scheint solches eher unwahrscheinlich zu sein, - von dem Fall Niederburgunds zur Zeit Kaiser Karls V. abgesehen, wo das Ziel der "Ritter" eine konkrete Unterstützung des Kaisers in seinen konfessionspolitischen Vorstellungen gewesen zu sein scheint und insofern vom Dienstherrn befürwortet und deshalb nicht beargwöhnt oder behindert (was sich sonst als viel wahrscheinlicher andeuten würde). Näheres kann derzeit nicht gesagt werden.

Hingegen haben die "Ritter vom güldenen Sporn" als Kommunikationsträger eine wichtige Rolle für ihr wesentliches soziales Bezugsfeld, den Niederadel, gespielt, ihm vielfach in einem hohen Maß über ihr "Netz" Wissensgleichstand in den großen politischen Angelegenheiten Europas mit Fürstenhöfen und dem Kaufmannspatriziat der Freien Reichsstädte und damit Selbstwertgefühl und auch Dispositionsfreiheit verschafft: Die Nachricht vom Ausgang der Schlacht von Pavia 1525 kam ebenso rasch in Burgpreppach in den Haßbergen wie in Wien oder Meißen oder Köln an.

Darüber hinaus deutet Manches darauf hin, daß die "equites aurati" in Fragen der Konfessionspolitik ausgleichend wirkten oder zu wirken suchten: Nur in einer Sphäre der generellen Offenheit vermochte sich ihr wesentlicher sozialer Bezugsstand, der Niederadel, einigermaßen gegen den Fürstenstand zu behaupten. Es wird abzuklären sein, ob bestimmte Geschlechtsverbände, welche "Ritter vom güldenen Sporn" in ihren Reihen zählten, bewußt austarierend einen Teil ihres männlichen "Personals" in Amtsträgerfunktionen des Kaisers, einen anderen Teil in Amtsträgerfunktionen der Reichsfürsten entsandten bzw. austarierend in den katholischen bzw. protestantischen Fürstendienst, um sich eine Clanselbständigkeit, Optionen in jede Richtung zu erhalten, wofür Indizien sprechen.

Es ist völlig klar, daß im Rahmen des Forschungsprojekts das gesamte zur Verfügung stehende Material nicht aufgespürt und aufgearbeitet werden kann (dazu bedürfte es, wie oben angedeutet, eines europäischen Forschungsverbunds über zahlreiche Jahre, vielleicht Jahrzehnte hinweg). Machbar dagegen ist folgendes: Es werden etwa ein bis zwei Dutzend "equites aurati" aus der zur Verfügung stehenden "Masse" der ausfindig gemachten "Ritter vom güldenen Sporn" ausgewählt, über die relativ viel Informationen vorliegen oder beschaffbar erscheinen (zunächst i.w. Mitglieder der fränkischen Geschlechtsverbände Hutten, Haller von Hallerstein, Schott von Schottenstein, Rotenhan und Geuder von Heroldsberg, daneben der sächsischen Geschlechtsverbände Taubenheim und Minckwitz und ggfs. des niederrheinischen Geschlechts der Brembd). Bei ihrer Untersuchung steht das Herausfinden und Deutlichmachen der jeweiligen weiten Beziehungsnetze im Vordergrund. Die Ergebnisse haben noch keinen Anspruch auf Repräsentativität, tendieren aber vielleicht doch dazu, typisch zu sein. Sie stoßen jedenfalls ein differenziertes weiteres Vorantreiben der Forschung an.

Gleichzeitig werden so viel wie nur möglich Amtsträger aus diesen Geschlechtsverbänden, die nicht "equites aurati" waren, nach Möglichkeit mit diesen verglichen, um herauszufinden, ob weite Beziehungsnetze diesen allein vorbehalten waren und welche Vorteile die Würde eines "Ritters vom güldenen Sporn" dem einzelnen Niederadligen oder dem ganzen Geschlechtsverband einbrachte. Auch wird dem offenbar noch um 1550 ungeschmälert vorhandenen sozialen Ansehen der "equites aurati" nachzugehen sein: Die "equites aurati" der späten Zeit Karls V. waren ein so beachtenswerter Faktor, daß sie in der Reichsordnung von 1548 ausdrücklich vom allgemeinen Luxusverbot für den Niederadel ausgenommen wurden.

Parallel zu dieser Konzentration auf etwa ein bis zwei Dutzend "equites aurati" wird nach Gelegenheit und Möglichkeit die Ergänzung der Liste der rd. 150 bereits erfaßten "Ritter vom güldenen Sporn" samt erfaßbarer Details ihres Lebensgangs fortgesetzt (auch unter dem Gesichtspunkt einer denkbaren Publikation ihrer Namen und Hauptfunktionen) sowie das Augenmerk weiter auf die - wissenschaftlich als höchstrangiges Desiderat erscheinende - Begriffsklärung von "Ritter" und auf die Präzisierung der Epochenscheide Mittelalter/Neuzeit gerichtet sein. Beides sind Themen, die mit Erwartung auf innovative Leistungen auch - das sieht man bereits in diesem Stadium der Arbeit - als Dissertations- oder Habilitationsthemen vergeben werden können.

Bamberg, 18.12.98                        Eberhard Schmitt